Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
Auch als PDF zum Herunterladen. Die Widerrufsbelehrung steht mit dem Muster-Widerrufsformular auf einer eigenen Seite.
1. Geltungsbereich und Anwendbares Recht
1.1Dies nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit der Sebastian Wawersig Coaching und Mentoring, Hegnenbergstraße 32, 85055 Ingolstadt (im Folgenden: „SWCM“ genannt).
1.2Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen als Deutsch dienen lediglich der Information. Im Falle des Widerspruches zwischen einer deutschen Sprachfassung und einer Übersetzung, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
1.3Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von SWCM ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Insbesondere führt die bloße Unterlassung eines Widerspruchs von SWCM gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Dies gilt auch dann, wenn SWCM in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen der SWCM und ihren Vertragspartnern gehen diesen AGB vor.
1.5Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in welchem Vertragspartner von SWCM ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben hiervon unberührt.
1.6Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB. Als Buchung gilt der Zeitpunkt zu welchem SWCM eine Bestätigung auf eine Buchungsanfrage des Vertragspartners versendet (Reservierung), in welcher die jeweils gültigen AGB angehängt sind.
2. Vertragsgegenstand
2.1Gegenstand des Vertrages zwischen der SWCM und ihren Vertragspartnern können insbesondere (aber nicht abschließend) die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen sein:
- Mentoring (etwa 1:1 Mentoring)
- Live-Coaching, Gruppencoaching und Einzelcoachings
- Begleitungen bei einem Mentoring oder etwa Begleitung bei Jahresmentoring
- Seminare (insb. Onlineseminare)
- Vorträge
- Workshops.
2.2Die SWCM schuldet dem Vertragspartner die jeweils vereinbarte Dienstleistung (Dienstvertrag), ein werkvertraglicher Erfolg ist hierbei nicht geschuldet. SWCM macht darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Vertragspartner insbesondere als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Vertragspartner hierbei selbst geleistet. Der Vertragspartner sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
2.3Für die Nutzung und Umsetzung des Coachings, trägt der Vertragspartner die alleinige Verantwortung.
2.4Die nach Ziff. 2.1 vereinbarten Dienstleistungen werden vorrangig durch die SWCM erbracht. SWCM kann sich zur Erbringung der Dienstleistung nach Absprache mit dem Vertragspartner auch Dritter bedienen (Beauftragte). Dies stellt keinen Wechsel des Vertragspartners nach § 309 Nr. 10 BGB dar. Auch im Falle der Beauftragung von Dritten bleibt SWCM Vertragspartner. Leistungen, die durch Beauftragte gegenüber Vertragspartnern von SWCM erbracht werden, werden ausschließlich durch SWCM abgerechnet.
3. Vertragsschluss
3.1Ein Vertrag zwischen SWCM und dem Vertragspartner ist spätestens dann zustande gekommen, wenn SWCM eine Buchung des Vertragspartners bestätigt hat (Reservierung, vgl. Ziff. 1.6) und der Vertragspartner diese Reservierung annimmt.
3.2Die Präsentation von Leistungen auf einer Website, auf Social-Media-Plattformen (z.B. Facebook, Instagram) stellt kein bindendes Angebot von SWCM dar.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1Für die Leistungen von SWCM gilt die Honorar- und Leistungsübersicht zum Zeitpunkt der Buchung (Ziff. 1.6). Im Fall von Rabatt- oder Aktionsangeboten sind diese zeitlich und bezüglich der Menge begrenzt. Mehrere Rabatt- oder Aktionsangebote können nicht kombiniert werden. Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Rabatt- oder Aktionsangebote.
4.2Alle Preise sind Gesamtpreise. Gemäß Paragraf 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher nicht ausgewiesen. Die Rechnungsstellung durch SWCM erfolgt per E-Mail in Form eines PDF-Dokumentes. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.
4.3Die Dienstleistungen von SWCM werden nur gegen Vorkasse erbracht. SWCM stellt dem Vertragspartner hierzu in der Regel vor der Erbringung der Dienstleistung eine Rechnung. Der Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen von SWCM wird von einem vorherigen Zahlungseingang abhängig gemacht.
4.4In einigen Fällen bietet SWCM eine Ratenzahlung an, Voraussetzung hierfür ist jedoch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen SWCM und dem Vertragspartner (im Folgenden: „Ratenzahlung“). Im Falle einer Ratenzahlung kann der Gesamtbetrag im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung vor Leistungserbringung erhöht sein. Gerät der Vertragspartner im Falle einer Ratenzahlung mit mehr als einer Rate zum vereinbarten Zahlungstermin in Rückstand (im Folgenden: „Rückstand“), so ist der übrige Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Im Falle eines Rückstandes des Vertragspartners ist SWCM berechtigt die Leistung zu verweigern bis die offenen Raten durch den Vertragspartner bezahlt wurden.
4.5Der Vertragspartner von SWCM ist nicht zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber Zahlungsansprüchen der SWCM oder zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
4.6Anfallende Auslagen (z.B. Raummiete, Benutzung spezieller Arbeitsinstrumente) werden von SWCM nach gesonderter Absprache mit dem Vertragspartner vor der Leistungserbringung abgesprochen.
5. Teilnahme an Veranstaltungen von SWCM
5.1SWCM führt im Bereich der Vertragsgegenstände nach Ziffer 2.1 Veranstaltungen wie etwa Coachings, Workshops, Seminare und Vorträge durch (im Folgenden: „Veranstaltungen“).
5.2Zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen sind die Vertragspartner erst dann berechtigt, wenn der Vertragspartner die Reservierung durch SWCM angenommen hat, Ziffer 3.1.
5.3SWCM behält sich das Recht vor, Teilnehmer von Veranstaltungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auszuschließen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer die Mitarbeit an den Veranstaltungen verweigert, eine konstruktive Arbeit mit den weiteren Teilnehmern aufgrund des Verhaltens eines Teilnehmers nicht möglich ist, ein Teilnehmer mit einer ansteckenden Krankheit infiziert ist oder sonstige Gründe vorliegen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltungen erheblich beeinträchtigen können.
6. Absagen durch Vertragspartner
Dienstleistungen von SWCM finden in der Regel zu fest vereinbarten Uhrzeiten und oftmals mit mehreren Teilnehmern statt. Diese Termine sind mit den Teilnehmern im Vorhinein abgesprochen. Eine vorherige Absage der Dienstleistung durch den Vertragspartner ist daher grundsätzlich nicht möglich. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragspartners.
7. Haftung, Kommunikation per E‑Mail
7.1SWCM haftet für Schäden, wenn diese,
7.1.1auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SWCM oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
7.1.2auf fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten) durch SWCM oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden
7.1.3auf einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch SWCM oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
7.1.4auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung von SWCM beruhen.
7.2Ein Mitverschulden des Vertragspartners ist zu berücksichtigen.
7.3Diese Haftungsregelung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SWCM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4Der Vertragspartner ist verpflichtet Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber SWCM anzuzeigen oder durch SWCM dokumentieren zu lassen, so dass SWCM möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Vertragspartner eventuell noch mindern kann.
7.5Energieberatungen, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie bereitgestellte Informationen und Produkte der SWCM sind weder für die Diagnose von medizinischen Problemen konzipiert, noch sind diese Ersatz für ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Die Parteien sind sich insoweit einig, dass der Vertragspartner persönlich für sein Leben und dessen Entfaltung verantwortlich ist. Es handelt sich bei SWCM nicht um Ärzte oder Physiotherapeuten im rechtlichen Sinne. Vom Vertragspartner bei SWCM absolvierte Kurse berechtigen nicht zur Durchführung von medizinischen Heilbehandlungen. Von SWCM ausgestellte Zertifikate oder Teilnahmezeugnisse berechtigen nicht zur Erstellung von Diagnosen und/oder Rezepten für Heilbehandlungen.
7.6Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihm SWCM vertragsbezogene Informationen mittels unverschlüsselter E-Mail übermittelt.
8. Haftung für Inhalte
8.1SWCM zeigt im Rahmen ihrer Dienstleistungen Muster und/oder Handlungsoptionen auf und gibt ggf. allgemeine Handlungsempfehlungen. Die Umsetzungsverantwortung und das Treffen von Management-Entscheidungen obliegen allein dem Vertragspartner.
8.2Bei den von SWCM ausgegebenen Dateien und Dokumenten handelt es sich um Muster, die der Vertragspartner auf seinen jeweiligen Bedarf anpassen kann und ggf. muss. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Muster übernimmt SWCM nicht.
8.3SWCM behält sich das Recht vor, Muster, Handlungsoptionen, Dateien, Dokumente und sonstige Inhalte jederzeit zu ändern, zu aktualisieren und anzupassen.
9. Verjährung von Ansprüchen
9.1Ansprüche des Vertragspartners wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschänden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9.2Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Zahlung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung des Vertragspartners verjährt ist.
10. Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. SWCM weist darauf hin, dass grundsätzlich die Möglichkeit des Abschlusses einer Seminarrücktrittsversicherung besteht.
11. Höhere Gewalt
11.1Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse wie z. B. Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.
11.2Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die unter Ziffer 11.1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
11.3Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei unverzüglich.
11.4Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Ziffer 11.1 sind sich die Vertragsparteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden, d.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt und werden nicht mehr geschuldet. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Dienstleistungen etc. verbleiben für diese Zeit bei SWCM. Müssten durch den Vertragspartner noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dem Vertragspartner zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der Vertragspartner die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.
11.5Nach Beendigung des Ereignisses nach Ziffer 11.1, wird der Vertrag wieder aufgenommen.
11.6Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für sich.
11.7Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch SWCM erbrachten Leistungen sind in diesem Fall durch den Vertragspartner zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von SWCM zu erstatten. Hat der Vertragspartner eine Zahlung geleistet, die dem Vertragspartner einen garantierten Platz in einem der Programme von SWCM sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung dem Vertragspartner einen Platz zu sichern, durch SWCM erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Programm stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehenden Kosten für diese Dienstleistung werden dem Vertragspartner erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
11.8Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall wird eine Endabrechnung durch SWCM erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von SWCM und die durch den Vertragspartner bisher geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der Vertragspartner noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, sind diese innerhalb von 14 Tagen nachdem dem Vertragspartner die Endabrechnung übersandt wurde an SWCM zu bezahlen. Im Falle einer Gutschrift zu Gunsten des Vertragspartners, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung an den Vertragspartner ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung
12.1Die jeweilige Vertragslaufzeit des Vertrages richtet sich nach der im Einzelfall gebuchten Dienstleistung. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Parteien.
12.2Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung von SWCM liegt insbesondere (aber nicht abschließend) dann vor,
12.2.1wenn der Vertragspartner die ihm gestellte Rechnung länger als [30 Tage] nach Rechnungsstellung nicht bezahlt,
12.2.2wenn der Vertragspartner bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mehr als zwei Zahlungen in Rückstand gerät,
12.2.3wenn der Vertragspartner vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt,
12.2.4wenn das Vertrauensverhältnis zwischen SWCM und dem Vertragspartner nachhaltig gestört ist,
12.2.5wenn ein Grund vorliegt, der SWCM berechtigt einen Vertragspartner von einer Veranstaltung nach Ziffer 5.3 auszuschließen,
13. Nutzungsrechte, Vervielfältigung, Testimonials
13.1Die dem Vertragspartner von SWCM überlassenen Unterlagen dienen ausschließlich dem privaten Gebrauch. Eine Weitergabe oder Zugänglichmachung an Dritte, gleich ob unentgeltlich oder entgeltlich ist nicht gestattet.
13.2Mit Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Vertragspartner lediglich die Nutzungsrechte an den ihm von SWCM übermittelten Unterlagen zu dem nach Ziff. 13.1 festgelegten Zweck.
13.3Eine Vervielfältigung der dem Vertragspartner von SWCM überlassenen Unterlagen ist, mit Ausnahme von Ziff. 13.1, Satz 1, nicht gestattet.
13.4SWCM behält sich vor, ist aber nicht dazu verpflichtet, geschriebene und/oder gesprochene Rückmeldungen bezüglich der Leistungen von SWCM (im Folgenden: „Testimonials“) anonymisiert auf der Website von SWCM, in Marketingmaterialien und auf sozialen Medien zu verwenden. In anonymisierter Form bedeutet, dass ein Rückschluss auf den Vertragspartner nicht möglich ist, z.B. da der Name oder andere identifizierende Merkmale entfernt werden.
14. Verschwiegenheit, Datenschutz
14.1SWCM verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung der Dienstleistung, über alle Informationen die SWCM bei oder aufgrund der Erbringungen der Dienstleistung zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für anonymisierte Testimonials im Sinne von 13.4.
14.2Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle Informationen, über die er während der Zusammenarbeit mit SWCM Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese gegenüber Dritten nur dann zu verwenden, wenn SWCM hierfür im Vorhinein das Einverständnis in Textform (z.B. E-Mail) erklärt hat. Dies gilt auch für die Weitergabe von Unterlagen oder Dokumenten, die der Vertragspartner aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Dienstleistung durch SWCM erhalten hat.
14.3Im Fall von Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen von oder über andere Teilnehmer, die zur Kenntnis des Vertragspartners gelangt sind.
14.4Nicht von der Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst sind Informationen,
14.4.1die bereits vor Vertragsschluss bekannt waren,
14.4.2die unabhängig von einer Tätigkeit der SWCM entwickelt wurden,
14.4.3die bei Kenntniserlangung bereits öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne das Verschulden des Vertragspartners öffentlich zugänglich wurden.
15. Widerrufsrecht
15.1Ist der Vertragspartner von SWCM Verbraucher, steht diesem grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung zu.
15.2Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss.
15.3Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn SWCM die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleitung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausführliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch SWCM verliert.
15.4Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Inhalten auch dann, wenn SWCM mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass SWCM mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
15.5Eine solche vorzeitige Erbringung von Dienstleistung nach den vorstehenden Ziffern liegt bereits dann vor, wenn dem Vertragspartner Handbücher, Coachingunterlagen oder sonstige von SWCM erstellte Dokumente und Unterlagen durch SWCM übersendet wurden.
16. Aufzeichnung von Video‑Calls
Video-Calls werden nur aufgezeichnet, wenn alle anwesenden Personen ihre Einwilligung hierzu erteilen.
17. Schlussbestimmungen
17.1Diese AGB sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sollen in Textform (z.B. per E-Mail) gefasst werden.
17.2Soweit ein Vertragspartner der SWCM bei Vertragsabschluss Verbraucher ist und der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der SWCM und ihren Vertragspartnern Berlin. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand Berlin.
17.3Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. An Streitbeilegungsverfahren nimmt die SWCM nicht teil.
17.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.